Aufgaben
Der Kindergarten hat als Elementarbereich einen eigenständigen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Wir arbeiten nach dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Baden-württembergischen Kindergärten.
Die Erziehung im Kindergarten ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie. Sie soll dem Kind die Möglichkeit geben, seine Persönlichkeit in eigenen Entwicklungsschritten individuell zu entfalten.
Im Kindergarten machen Kinder ihre ersten Schritte in die Öffentlichkeit. Hier kommen neue Entwicklungsaufgaben und Bildungsmöglichkeiten auf sie zu:
- Sie müssen lernen, sich in der Kindergartengruppe zurechtzufinden.
- Sie stehen vor der Aufgabe, Spielideen mit Anderen auszutauschen und ins "Spiel" zu bringen.
- Sie lernen Regeln zu entwickeln, zu respektieren und zu begreifen, was fair und gerecht ist.
- Sie werden mit vielfältigen alltagspraktischen Dingen und Abläufen wie zum Beispiel die Planung von Projekten, Aufräumen oder Gartenarbeit vertraut und lernen dabei nicht nur viel Sachkunde, sondern auch Grundregeln der Zusammenarbeit und erste Formen von Gemeinschaftssinn und Verantwortung.
- Selbständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Lernfreude
Durch die veränderten Lebensbedingungen vieler Kinder (wie kleinere Wohnungen, Berufstätigkeit der Eltern, Aufwachsen mit nur einem Elternteil, weniger Spielmöglichkeiten im Freien, Überforderung durch Medien und Verplanung) haben diese besondere Bedürfnisse. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, haben wir zusätzliche Spiel- und Erfahrungsbereiche außerhalb der Gruppe erschlossen. Hier sind in besonderem Maße die Möglichkeiten für spontane und kreative Bewegungsabläufe und Lernerfahrungen gegeben.
Durch Beobachtung der Kinder vor allem im Freispiel und Gesprächen, auch mit den Eltern, wählen wir die Themen unseres Rahmenplanes. Jahreszeiten und Feste sowie die Lebenssituationen der Kinder werden mit einbezogen.
Besonders wichtig ist uns die situative Arbeit. Um die Spontanität des Kindes zu erhalten, greifen wir persönliche Erlebnisse und Ideen auf und integrieren sie in den Tagesablauf. Ganzheitliche Förderung geschieht vorwiegend in der altersgemischten Gruppe, im freien Spiel und in gezielten Angeboten wie Bilderbuchbetrachtungen, Gespräch, Basteln, Malen, Werkarbeiten, Rhythmik, Exkursionen.
Viele dieser Beschäftigungen werden fast täglich in Kleingruppen angeboten, wobei die Kinder ihre Teilnahme frei entscheiden können. Ziel der Beschäftigung ist, die emotionalen, kognitiven, motorischen und kreativen Fähigkeiten des Kindes zu unterstützen und zu fördern.
Mit Zuhilfenahme von Beobachtungsbögen (Ravensburger Bogen zur Entwicklungsbeobachtung) dokumentieren wir die Entwicklung des Kindes. Die verpflichtende Dokumentation von Entwicklungsverläufen und Bildungsprozessen setzt die schriftliche Fixierung von Beobachtungsergebnissen voraus. Das Entwicklungstempo, die Potenziale und das Talent eines Kindes werden respektiert und in den Beobachtungsbögen sichtbar. Diese dienen uns auch als Grundlage für Elterngespräche.
Sprachförderung ist ein elementarer Teil unserer Arbeit und findet täglich in den Gruppen statt. Zusätzlich wird nach der Schuluntersuchung des Gesundheitsamtes für die Kinder mit Förderbedarf eine Sprachförderung angeboten, sowie für die vier- und fünfjährigen Kinder ein Projekt "Sprache und Spiel".
Mit den Schulanfängern werden besondere Aktivitäten mit höherem Schwierigkeitsgrad, in Klein- und Großgruppen durchgeführt. Wir legen dabei Wert darauf, dass Kinder Ausdauer lernen, auch bei zeitweiliger Unlust Arbeiten zu Ende führen, sich eine positive Arbeitshaltung aneignen, Anstrengungsbereitschaft zeigen und Aufgaben selbständig ausführen.
Vorschulerziehung bedeutet die Vorbereitung auf die Schule. Sie beginnt mit dem ersten Kindergartentag. Im letzten Kindergartenjahr werden sowohl gruppeninterne, als auch gruppenübergreifende Angebote, Projekte und Exkursionen durchgeführt, an denen nur die zukünftigen Schulanfänger teilnehmen. Einmal in der Woche kommt die Kooperationslehrerin der Grundschule in den Kindergarten. Dadurch entstehen erste Kontakte zur Schule und Ängste der Kinder werden abgebaut.
Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit ist die Sozialerziehung als Basis der religiösen Erziehung. Sie ist Grundlage des Zusammenlebens und daher ständiges Übungsfeld in der Gruppe. Hier werden die Formen der Kompromissfähigkeit , Durchsetzungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Toleranz, Rücksichtnahme und Kritikfähigkeit geübt. Die Kinder können sich zu selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln.
Elementare Inhalte christlichen Glaubens vermittelt der Kindergarten vor allem durch biblische Geschichten, Lieder, Gebete und bei der Feier kirchlicher Feste.
Hierbei wollen wir Kinder mit Einschränkungen und Behinderungen, soweit es für uns als Einrichtung tragbar ist, nicht ausgrenzen, sondern sie an einem "normalen" Leben teilhaben lassen und sie nach besten Möglichkeiten in ihren Fähigkeiten und Stärken fördern. Wir möchten einen Beitrag zur Überwindung sozialer Einschränkungen im täglichen Leben behinderter Kinder leisten. Bereits vorhandene oder notwendige Fördereinrichtungen, Maßnahmen und spezielle Therapien können wir natürlich nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Wichtige Punkte für eine Integration sind für uns:
- Wir wollen dem Kind Kontaktmöglichkeiten im Spiel schaffen und beim Aufbau freundschaftlicher Beziehungen der Kinder untereinander behilflich sein.
- Wir wollen Situationen schaffen, in denen gerade das behinderte Kind seine Stärken und Fähigkeiten erleben kann.
- Das Kind soll Hilfe beim Umgang mit nicht behinderten Kindern erhalten. (z.B. sich mitteilen lernen, Regeln verstehen und einhalten lernen, sich behaupten können u.a.)
- Es soll sich als gleichwertiges Gruppenmitglied fühlen und keinen "Sonderstatus" erhalten. (z.B. beim Aufräumen, beim Anziehen, u.a. soweit es seine Einschränkung zulässt)
- Bei einem regelmäßigen Tagesablauf wollen wir das Kind zur Selbstständigkeit hin führen und durch Ermutigung und konsequentes Verhalten sein Selbstwertgefühl stärken.
Die Kindergärten haben einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Werden im Kindergarten gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so wenden wir uns an eine zuständige Kontaktperson. Die Eltern werden hierbei mit einbezogen, wenn hierdurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
